Recht und Steuern

Compliance

Neue Nachweispflichten: Was kleine Betriebe jetzt dokumentieren müssen

Wer Arbeitszeit, Lieferketten und Datenverarbeitung sauber dokumentiert, hat bei Prüfungen wenig zu befürchten. Der Aufwand liegt im Aufbau, nicht im Betrieb.

Porträt von Thomas Reinhardt

Von Thomas Reinhardt, Chefredakteur, Recht und Steuern

· Lesezeit 5 Min.

Verantwortet die Redaktion und schreibt über Nachfolge, Steuerrecht und Unternehmensbewertung.

Verantwortliche prüfen Dokumentationsunterlagen in einem Produktionsbetrieb
Verantwortliche prüfen Dokumentationsunterlagen in einem Produktionsbetrieb

Die Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit ist der Punkt, an dem die meisten Prüfungen ansetzen. Handschriftliche Listen sind zulässig, aber fehleranfällig, weil Korrekturen nachvollziehbar sein müssen.

Was in die Ablage gehört

Arbeitszeitnachweise, Unterweisungen im Arbeitsschutz, Verarbeitungsverzeichnis nach Datenschutzrecht und Nachweise zu eingesetzten Subunternehmern.

Fristen im Blick behalten

Aufbewahrungsfristen unterscheiden sich je nach Dokumentart. Wer alles pauschal zehn Jahre hält, verstößt bei personenbezogenen Daten gegen Löschpflichten.

Über den Autor

Porträt von Thomas Reinhardt

Thomas Reinhardt

Chefredakteur, Recht und Steuern, Düsseldorf, Chefredakteur seit 2015

Thomas Reinhardt verantwortet die Redaktion von Mittelstands-Fokus. Er ist Diplom-Kaufmann, war zwölf Jahre in der Wirtschaftsprüfung tätig und begleitete dort Betriebsübergaben in Handwerk und Maschinenbau.

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