Compliance
Neue Nachweispflichten: Was kleine Betriebe jetzt dokumentieren müssen
Wer Arbeitszeit, Lieferketten und Datenverarbeitung sauber dokumentiert, hat bei Prüfungen wenig zu befürchten. Der Aufwand liegt im Aufbau, nicht im Betrieb.
Von Thomas Reinhardt, Chefredakteur, Recht und Steuern
· Lesezeit 5 Min.
Verantwortet die Redaktion und schreibt über Nachfolge, Steuerrecht und Unternehmensbewertung.

Die Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit ist der Punkt, an dem die meisten Prüfungen ansetzen. Handschriftliche Listen sind zulässig, aber fehleranfällig, weil Korrekturen nachvollziehbar sein müssen.
Was in die Ablage gehört
Arbeitszeitnachweise, Unterweisungen im Arbeitsschutz, Verarbeitungsverzeichnis nach Datenschutzrecht und Nachweise zu eingesetzten Subunternehmern.
Fristen im Blick behalten
Aufbewahrungsfristen unterscheiden sich je nach Dokumentart. Wer alles pauschal zehn Jahre hält, verstößt bei personenbezogenen Daten gegen Löschpflichten.
Über den Autor

Thomas Reinhardt
Chefredakteur, Recht und Steuern, Düsseldorf, Chefredakteur seit 2015
Thomas Reinhardt verantwortet die Redaktion von Mittelstands-Fokus. Er ist Diplom-Kaufmann, war zwölf Jahre in der Wirtschaftsprüfung tätig und begleitete dort Betriebsübergaben in Handwerk und Maschinenbau.
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